Eigenkosten-Rechner 2026

Was bleibt am Ende
wirklich als Eigenanteil?

Bruttokosten minus Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuervorteil, das sind Ihre echten Kosten pro Monat.

Ihre Daten

Typisch zwischen 2.600 und 3.500 €

3 Hebel die viele übersehen

1. Verhinderungspflege voll nutzen

1.685 € pro Jahr werden oft vergessen. Auch wenn die 24h-Kraft tageweise wechselt, kann das als Verhinderungspflege abgerechnet werden.

2. § 35a EStG: 20% der Kosten direkt von der Steuer

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind direkt anrechenbar, max 4.000 € pro Jahr. Bei 33.600 € Jahreskosten kommen 4.000 € zurück. Nicht zu verwechseln mit der außergewöhnlichen Belastung, beides ist kombinierbar.

3. Wohnungsanpassung-Zuschuss bis 4.180 €

Treppenlift, barrierefreies Bad, breitere Türen. Einmalig 4.180 € pro Maßnahme von der Pflegekasse, plus KfW-Zuschüsse möglich. Macht das Zuhause langfristig nutzbar.

Häufige Fragen

Eigenkosten 24h-Betreuung

Was sind die echten Eigenkosten bei einer 24-Stunden-Betreuung?

Die monatlichen Bruttokosten liegen meist zwischen 2.600 und 3.500 €. Davon wird das Pflegegeld abgezogen (347 bis 990 € je nach Pflegegrad). Verhinderungspflege bringt nochmal 140 € pro Monat (1.685 € jährlich auf 12 Monate gerechnet). Plus Steuervorteil als außergewöhnliche Belastung, je nach Einkommen 20 bis 40% Erstattung im Folgejahr. Echte Eigenkosten landen oft bei 1.300 bis 2.000 € pro Monat.

Kann ich 24-Stunden-Betreuung steuerlich absetzen?

Ja, gleich auf zwei Wegen. Erstens als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG (mit zumutbarer Eigenbelastung als Selbstbehalt). Zweitens als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG (20% direkt von der Steuer abziehbar, max 4.000 €/Jahr). Beides kombinierbar. Belege aufheben.

Wie hoch ist die zumutbare Eigenbelastung?

Die zumutbare Eigenbelastung hängt von Ihrem Einkommen und Familienstand ab. Bei einem Singlehaushalt mit 50.000 € Einkommen sind es etwa 6%, also 3.000 €. Erst Kosten darüber gelten als außergewöhnliche Belastung. Bei Familien mit Kindern ist die Schwelle niedriger.

Gibt es Zuschüsse für Wohnungsanpassung?

Ja. Die Pflegekasse zahlt einmalig bis zu 4.180 € pro Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Treppenlift, barrierefreies Bad, Türverbreiterung). Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad. Die KfW fördert zusätzlich altersgerechtes Umbauen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen bis 6.250 €.

Lohnt sich Pflegegrad-Erhöhung wegen der Kosten?

Definitiv. Der Sprung von PG 2 auf PG 3 bringt 252 € mehr Pflegegeld pro Monat (3.024 €/Jahr). Von PG 3 auf PG 4 nochmal 201 €. Bei sich verschlechterndem Zustand sollten Sie zeitnah einen Höherstufungsantrag stellen, das geht auch mehrmals pro Jahr.

Konkretes Angebot bekommen?

Wir erstellen für Ihre Situation ein transparentes Angebot ohne versteckte Pauschalen, mit Kostenstand-Übersicht inklusive aller Zuschüsse.

Kostenfreies Angebot anfragen
📞 Anrufen