Geld oder Dienst — Sie entscheiden
Pflegegeld oder Pflegesachleistung? Was Ihre Familie wirklich nutzen sollte.
Beide Leistungen kommen aus § 36 und § 37 SGB XI — sind aber für verschiedene Familien gedacht. Wir erklären den Unterschied und zeigen, wie Sie beide kombinieren.
Der entscheidende Unterschied
Die Pflegekasse zahlt entweder Geld direkt an die Familie — oder sie zahlt direkt an einen Pflegedienst. Beides ist möglich, der Betrag hängt vom Pflegegrad ab.
💶 Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Wer macht's? Familie pflegt selbst — oder mit Hilfe einer Live-In-Betreuungskraft,
Nachbarn, Freunden.
Was ist drin? Geld zur freien Verfügung. Sie können damit eine Betreuungskraft
mitfinanzieren, die Schwester abgelten, ein Pflegebett anschaffen.
Wer zahlt? Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen — monatlich, steuerfrei.
Wie viel (2026)? PG 2: 347 € · PG 3: 599 € · PG 4: 800 € · PG 5: 990 €.
Voraussetzung: Halbjährliche Beratungseinsätze (PG 2/3) bzw. vierteljährlich
(PG 4/5) durch einen anerkannten Beratungsdienst.
🏥 Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)
Wer macht's? Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst — examinierte Fachkräfte.
Was ist drin? Konkrete Pflegeleistungen (Grundpflege, Mobilisation, teilweise
Hauswirtschaft) — werden direkt mit der Kasse abgerechnet.
Wer zahlt? Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst.
Wie viel (2026)? PG 2: 796 € · PG 3: 1.497 € · PG 4: 1.859 € · PG 5: 2.299
€.
Voraussetzung: Vertrag mit einem anerkannten ambulanten Pflegedienst.
Wichtig — die Kombi: Sie müssen sich nicht entscheiden. Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie z. B. 50 % Pflegesachleistung (Pflegedienst kommt morgens) und 50 % Pflegegeld (Familie macht den Rest). Die Pflegekasse rechnet anteilig.
Was passt zu Ihrer Situation?
Vier Fragen — am Ende wissen Sie, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistung oder die Kombi nutzen sollten.
1. Pflegen Sie selbst — oder lassen Sie pflegen?
Konkret: Sind Sie als Familie hauptverantwortlich (auch mit Hilfe einer Live-In-Kraft)?
Oder kommt ein Pflegedienst und macht alles?
→ Familie pflegt = Pflegegeld. Pflegedienst kommt = Pflegesachleistung.
2. Brauchen Sie examinierte Fachkräfte?
Konkret: Wundversorgung, Insulin, Stomapflege, Behandlungspflege?
→ Ja = Pflegedienst (Pflegesachleistung + Behandlungspflege
Krankenkasse). Nein = Pflegegeld reicht.
3. Wollen Sie das Geld flexibel einsetzen?
Konkret: Live-In-Betreuungskraft mitfinanzieren, Nachbarn entschädigen, Hilfsmittel
kaufen — dafür Geld in der Hand haben?
→ Ja = Pflegegeld. Es kommt steuerfrei und ohne
Verwendungsnachweis aufs Konto.
4. Reicht ein Pflegedienst zeitlich aus?
Konkret: Pflegedienst kommt 2–3× am Tag — ist Ihr Angehöriger zwischen den
Einsätzen sicher allein?
→ Ja = Pflegesachleistung allein reicht. Nein = Live-In-Kraft + Pflegegeld + Pflegedienst-Kombi.
Bei Live-In-Lösungen ist Pflegegeld in fast allen Fällen das Richtige — wir rechnen die Beträge mit Ihnen durch.
„Wir hatten erst alles in Pflegesachleistung — der Pflegedienst kam dreimal am Tag. Jetzt: Pflegegeld zur Mitfinanzierung der Live-In-Kraft, Pflegedienst nur noch für die Insulin-Spritze. Mehr Ruhe, weniger Wechsel-Personal."
— Familie S., Bottrop · Kunde seit 2024
Wann Pflegesachleistung wirklich passt — und wir Ihnen nichts verkaufen
Wir sind ehrlich: Wenn die Familie weit weg wohnt, niemand zuhause sein kann und Ihr Angehöriger fachliche Pflege durch examinierte Kräfte braucht — dann ist die Pflegesachleistung über einen ambulanten Pflegedienst der richtige Weg. Eine Live-In-Kraft passt da nicht.
In dem Fall: Suchen Sie einen ambulanten Pflegedienst im Kreis Wesel — die AOK-Pflegenavigator und die Pflegeberatung der Pflegekasse helfen weiter. Wir empfehlen es ehrlich, weil es das Richtige für Ihre Familie ist.
Bei Live-In-Betreuung dagegen ist Pflegegeld fast immer der bessere Weg: Das Geld bleibt in der Familie, finanziert die Betreuungskraft mit und kann frei eingesetzt werden. Plus Verhinderungspflege, plus Entlastungsbetrag — gemeinsam ergibt das eine solide Finanzierung.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Je nachdem wo Sie stehen, gibt es zwei Wege:
📝 Sie wollen mit uns zusammenarbeiten?
Wenn Sie sich für eine Live-In-Lösung entschieden haben und Pflegegeld + Verhinderungspflege dafür einsetzen möchten — füllen Sie unseren ausführlichen Erfassungsbogen aus. Wir rechnen die Beträge gegen die Pflegekasse durch.
Erfassungsbogen ausfüllen (5 Min.) →⚡ Sie haben erstmal nur Fragen?
Quick-Check ausfüllen (1 Min.) — wir rufen zurück, ohne Verpflichtung. Oder direkt anrufen: 02856 901313
Quick-Check (1 Min.) →Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?+
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) bekommt die Familie direkt aufs Konto, wenn sie selbst pflegt oder Angehörige pflegen. Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) zahlt die Pflegekasse direkt an einen ambulanten Pflegedienst. Die Beträge unterscheiden sich: Pflegesachleistung ist etwa doppelt so hoch wie Pflegegeld, weil der Pflegedienst Personal und Strukturkosten decken muss.
Wie hoch ist Pflegegeld 2026 pro Pflegegrad?+
Pflegegrad 2: 347 € · Pflegegrad 3: 599 € · Pflegegrad 4: 800 € · Pflegegrad 5: 990 €. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, kann aber den Entlastungsbetrag (125 € / Mo) nutzen. Die Beträge wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht und gelten 2026 weiter.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?+
Ja — über die sogenannte Kombinationsleistung. Beispiel: Sie nutzen 60 % der Pflegesachleistung über einen Pflegedienst, und bekommen die restlichen 40 % als Pflegegeld aufs Konto. Die Pflegekasse rechnet das automatisch anteilig ab. So kann die Live-In-Kraft die Familie unterstützen und der Pflegedienst übernimmt die fachlichen Aufgaben.
Welche Leistung passt zu einer Live-In-Betreuungskraft?+
In den meisten Fällen Pflegegeld. Es kommt steuerfrei aufs Konto und kann zur Mitfinanzierung der Betreuungskraft eingesetzt werden. Dazu Verhinderungspflege (bis 2.418 € / Jahr) und Entlastungsbetrag (125 € / Mo). Ist zusätzlich medizinische Behandlungspflege nötig, kommt der Pflegedienst über die Krankenkasse — dann auch eine anteilige Pflegesachleistung möglich.
Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn der Patient ins Krankenhaus muss?+
Pflegegeld läuft bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen weiter — danach wird es ausgesetzt. So bleibt die Familie zur Überbrückung handlungsfähig. Anschließend lebt der Anspruch wieder auf, sobald die häusliche Pflege weitergeht.