Rechtliche Vorsorge

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können, wer entscheidet dann? Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind die wichtigsten Dokumente, die jeder ab 50 haben sollte.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine schriftliche Erklärung über medizinische Behandlungen, die Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie regelt zum Beispiel: künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Reanimation, Schmerzbehandlung am Lebensende. Ärzte sind an die Patientenverfügung gebunden, wenn sie konkret und aktuell ist.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Sie umfasst meist Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt. Wichtig: nur so viele Bereiche eintragen wie nötig, möglichst eine Vertrauensperson plus Ersatz.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Falls keine Vorsorgevollmacht existiert, bestimmt das Gericht einen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab festlegen, wer dieser Betreuer sein soll. Das ist die schwächste Variante, weil das Gericht trotzdem ein Wort mitspricht.

Wie wird eine Patientenverfügung wirksam?

Die Patientenverfügung muss schriftlich sein, persönlich unterschrieben, datiert. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig, aber empfohlen. Wichtig: möglichst konkret formulieren, welche Behandlung in welcher Situation gewünscht oder abgelehnt wird. Vorlagen vom Bundesjustizministerium kostenlos online.

Wie oft sollte man die Verfügung erneuern?

Aktualisieren Sie alle 2-3 Jahre, mindestens aber bei wesentlichen Änderungen (neue Diagnose, neuer Lebensabschnitt). Eine Patientenverfügung ohne Datum oder mit veraltetem Datum verliert an Beweiskraft. Ärzte gucken auf das Datum.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Notar für die Patientenverfügung?

Nein, gesetzlich nicht erforderlich. Schriftlich plus eigenhändige Unterschrift reicht. Notar empfohlen wenn die Verfügung sehr detailliert ist oder Sie Streitigkeiten in der Familie befürchten. Vorsorgevollmacht für Vermögensentscheidungen über 5.000 € sollte notariell sein.

Was ist besser, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Vorsorgevollmacht ist klar besser. Sie wirkt sofort und ohne Gerichtsverfahren. Betreuungsverfügung ist nur die Vorab-Wunschäußerung, das Gericht muss trotzdem einen Betreuer bestellen. Wenn Vertrauensperson da: Vollmacht. Wenn nicht: Betreuungsverfügung als Fallback.

Was passiert ohne Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Bei medizinischen Entscheidungen wird der mutmaßliche Wille gesucht. Bei Vermögens- und Aufenthaltsfragen bestellt das Gericht einen Betreuer (Berufsbetreuer, manchmal Familienangehöriger). Beides dauert Wochen, in denen oft niemand handeln kann.

Können Ehepartner sich automatisch gegenseitig vertreten?

Seit 2023 gibt es das Notvertretungsrecht für Ehepartner: in akuten medizinischen Notlagen darf der Ehepartner für 6 Monate entscheiden. Das ersetzt aber keine Vorsorgevollmacht für längere Zeiträume oder Vermögensentscheidungen.

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