Rechtssicher

Osteuropäische Pflegekräfte legal beschäftigen

Sie haben gehört, dass es problematisch sei? Stimmt nicht. Es gibt drei legale Modelle für die Beschäftigung osteuropäischer Pflegekräfte in Deutschland.

Modell 1: Entsendung über polnische Agentur (häufigster Weg)

Die Pflegekraft ist bei einer polnischen Vermittlungsagentur fest angestellt, sozialversichert in Deutschland. Die deutsche Familie zahlt monatlich an die polnische Agentur. Voll legal nach EU-Dienstleistungsfreiheit. Risiko und Verwaltung trägt die Agentur.

Modell 2: Selbstständigkeit der Pflegekraft

Die Pflegekraft ist als Selbstständige in Polen registriert, rechnet ihre Dienstleistung direkt mit der Familie ab. Risiko: Scheinselbständigkeit, wenn die Pflegekraft tatsächlich wie ein Angestellter behandelt wird (feste Arbeitszeiten, Weisungsbefugnis). Dann drohen Nachzahlungen. Nur empfehlenswert mit professioneller rechtlicher Beratung.

Modell 3: Direktanstellung

Sie als Familie sind Arbeitgeber, die osteuropäische Pflegekraft Ihr Angestellter. Sie zahlen Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitgeberabgaben in Deutschland. Aufwendig (Lohnabrechnung, Steuern, Versicherungen), aber rechtlich am klarsten. Praktisch nur für Familien mit Steuerberater-Anbindung.

Was eine seriöse Agentur ausmacht?

Schriftlicher Vertrag in deutscher Sprache und Sozialversicherungsnachweis für jede einzelne Pflegekraft.

Häufige Fragen

Sind osteuropäische Pflegekräfte in Deutschland legal?

Ja, vollständig legal über das Entsendemodell oder als Direktanstellung. Wichtig: Die Anmeldung zur deutschen Sozialversicherung muss vorliegen, der gesetzliche Mindestlohn muss eingehalten werden. Schwarzarbeit ohne Sozialversicherungsanmeldung ist illegal und kann teuer werden.

Was kostet eine osteuropäische Pflegekraft pro Monat?

Brutto-Kosten an die Agentur: 2.600-3.500 € pro Monat, abhängig von Sprachkenntnissen und Erfahrung. Bei Direktanstellung kommen Steuern und Sozialversicherung hinzu, dann meist 3.000-4.500 €. Das Pflegegeld der Pflegekasse reduziert Ihren Eigenanteil.

Wer haftet wenn die Pflegekraft einen Fehler macht?

Bei Entsendemodell: die polnische Agentur ist Arbeitgeber, sie hat in der Regel Haftpflichtversicherung für ihre Angestellten. Bei Direktanstellung: Sie als Arbeitgeber, also unbedingt eigene Privathaftpflichtversicherung erweitern lassen oder spezielle Police abschließen.

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