Steuern sparen, Pflege

Steuertipps für pflegende Angehörige 2026

Wer einen Angehörigen pflegt, kann viele Kosten steuerlich absetzen. Wir zeigen die wichtigsten Hebel: Pflegepauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen.

Pflegepauschbetrag 2026

Wer einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad zu Hause pflegt, bekommt einen jährlichen Pauschbetrag ohne Belege. Pflegegrad 2: 600 €. Pflegegrad 3: 1.100 €. Pflegegrad 4 und 5: 1.800 €. Bei mehreren Pflegepersonen wird der Betrag aufgeteilt.

Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

Pflegekosten über der zumutbaren Eigenbelastung sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Die Eigenbelastung hängt vom Einkommen ab (1-7%). Bei einem Single mit 50.000 € Einkommen sind etwa 3.000 € selbst zu tragen, alles darüber wirkt steuermindernd.

Haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a EStG

20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, maximal 4.000 € pro Jahr. Das gilt für ambulante Pflegedienste, 24h-Betreuungskräfte, Reinigung. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung (kein Barzahler).

Fahrtkosten zur Pflegeperson

Wenn Sie zur Pflegeperson fahren, sind 30 Cent pro Kilometer als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Bei Demenz-Patienten oder Personen mit Pflegegrad 4 und 5 oft mit Merkzeichen H, dann sind sogar tatsächliche Kosten oder die volle Kilometerpauschale möglich.

Was Sie an Belegen sammeln sollten

Pflegerechnungen, Nachweise über Pflegegrad, Apothekenquittungen für Hilfsmittel, Fahrtkosten-Nachweise, Mietverträge wenn die Wohnung fürs Pflegen umgebaut wurde. Je mehr dokumentiert, desto höher meist die Steuererstattung.

Häufige Fragen

Was ist der Pflegepauschbetrag 2026?

Pflegegrad 2: 600 €, PG 3: 1.100 €, PG 4 und 5: 1.800 € pro Jahr. Wird automatisch ohne Belege gewährt, wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad zu Hause pflegen.

Kann ich Pflegekosten und Pflegepauschbetrag gleichzeitig absetzen?

Nein, entweder Pauschbetrag ODER tatsächliche Kosten als außergewöhnliche Belastung. Welche Variante besser ist, hängt von der Höhe der echten Kosten ab. Wer hohe Kosten hat (über dem Pauschbetrag), sollte mit Belegen rechnen.

Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?

Alle Tätigkeiten die normalerweise im Haushalt anfallen: Reinigung, Kochen, Wäsche, Einkaufen, Pflege im Haushalt. 24h-Betreuungskräfte fallen voll darunter. 20% direkt von der Steuer absetzbar, max 4.000 € im Jahr.

Bekomme ich auch Steuervorteile als pflegender Sohn/Tochter ohne anerkannten Pflegegrad?

Schwieriger. Ohne anerkannten Pflegegrad kein Pauschbetrag. Trotzdem können nachgewiesene Kosten als außergewöhnliche Belastung gelten, mit Begründung warum die Pflege erforderlich war. Ärztliches Attest hilft.

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