Pflegegeld-Rechner 2026

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Pflegegrad auswählen, alle Leistungen sofort berechnet. Aktuelle Werte 2026 nach SGB XI.

Ihr Pflegegrad

Wählen Sie den anerkannten Pflegegrad. Wenn noch nicht beantragt: hier Anleitung lesen.

Pflegegeld 2026, alle Werte auf einen Blick

Pflegegrad Pflegegeld/Mo Sachleistung/Mo Verhind.pflege/Jahr
PG 1– €– €– €
PG 2347 €796 €1.685 €
PG 3599 €1.497 €1.685 €
PG 4800 €1.859 €1.685 €
PG 5990 €2.299 €1.685 €

Quelle: SGB XI 2026. Alle Pflegegrade erhalten zusätzlich 131 €/Monat Entlastungsbetrag und 42 €/Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Häufige Fragen

Pflegegeld, was Sie wissen sollten

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Das Pflegegeld 2026 beträgt: Pflegegrad 2 = 347 € pro Monat, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 4 = 800 €, Pflegegrad 5 = 990 €. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

Was bekomme ich zusätzlich zum Pflegegeld?

Zusätzlich zum Pflegegeld stehen Ihnen zu: Entlastungsbetrag (131 €/Monat alle Pflegegrade), Verhinderungspflege (bis 1.685 €/Jahr ab PG 2), Kurzzeitpflege (bis 1.854 €/Jahr ab PG 2), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €/Monat) sowie Zuschuss für Wohnraumanpassung (bis 4.180 € einmalig).

Bekomme ich Pflegegeld auch bei 24-Stunden-Betreuung zu Hause?

Ja, wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuungskraft (z.B. polnische Pflegekraft) zu Hause haben, gelten Sie weiterhin als häuslich gepflegt und erhalten das volle Pflegegeld. Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld unabhängig davon, wer die Pflege übernimmt, solange es sich nicht um einen ambulanten Pflegedienst mit Sachleistungen handelt.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung, was ist besser?

Pflegegeld ist Bargeld an Sie, Sie organisieren die Pflege selbst (z.B. durch Angehörige oder 24h-Kraft). Sachleistungen sind höher (PG 2: 796 €, PG 5: 2.299 €), gehen aber direkt an einen ambulanten Pflegedienst. Eine Kombination ist möglich (Kombileistung). Bei 24h-Betreuung empfiehlt sich meist das volle Pflegegeld plus Verhinderungspflege.

Wie beantrage ich Pflegegeld?

Pflegegeld setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Der Antrag geht an Ihre Pflegekasse (bei der Krankenkasse Ihres Angehörigen). Der Medizinische Dienst (MDK) begutachtet die Pflegesituation und stuft den Pflegegrad ein. Die Pflegeberatung des Kreises Wesel (kostenlos) hilft beim Antrag, wir begleiten Sie auf Wunsch durch den ganzen Prozess.

Brauchen Sie Beratung?

Wir helfen kostenlos beim Pflegegrad-Antrag und bei der Beantragung aller Leistungen.

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