Ratgeber Pflegegrad

Pflegegrad
beantragen

Schritt-für-Schritt Anleitung: Vom Antrag bis zum Bescheid — so sichern Sie sich den Pflegegrad, der Ihnen zusteht.

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Zusammenfassung

Ein Pflegegrad ist Voraussetzung für Pflegegeld und Zuschüsse der Pflegekasse. Der Antrag erfolgt bei Ihrer Pflegekasse, die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die 5 Pflegegrade basieren auf einer Punktebewertung in 6 Modulen. Der gesamte Prozess dauert etwa 25 Arbeitstage.

Ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung für alle Leistungen der Pflegekasse — vom Pflegegeld über Verhinderungspflege bis zu Zuschüssen für die 24 Stunden Betreuung. Doch viele Angehörige scheuen den Antrag, weil er kompliziert wirkt. Dabei ist der Ablauf klar geregelt. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen jeden Schritt.

Was ist ein Pflegegrad?

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade (1 bis 5), die den Grad der Selbstständigkeit einer Person beschreiben. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu.

Wer stellt den Pflegegrad fest?

Die Begutachtung wird vom Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt — bei gesetzlich Versicherten. Privat Versicherte werden von Medicproof begutachtet. Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen (Modulen).

Die 6 Module der Begutachtung

Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche. Jedes Modul fließt mit einem bestimmten Gewicht in die Gesamtbewertung ein:

Modul 1 — 10%

Mobilität

Fortbewegen innerhalb der Wohnung, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett

Modul 2 — 15%

Kognitive & kommunikative Fähigkeiten

Orientierung, Erkennen von Personen, Entscheidungen treffen

Modul 3 — 15%

Verhaltensweisen & psychische Problemlagen

Unruhe, Aggressivität, Ängste, Wahnvorstellungen, Depression

Modul 4 — 40%

Selbstversorgung

Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang — das wichtigste Modul

Modul 5 — 20%

Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen

Medikamente, Arztbesuche, Verbandswechsel, Therapien

Modul 6 — 15%*

Gestaltung des Alltagslebens

Tagesablauf gestalten, soziale Kontakte pflegen, Beschäftigungen

* Module 2 und 3 werden zusammen bewertet — nur der höhere Wert fließt ein. Die Gewichtung von 15% gilt für den höheren der beiden Modulwerte.

Punktetabelle: So werden Pflegegrade vergeben

Aus der Bewertung aller Module ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad:

PG 1
12,5 – 27 Punkte
PG 2
27 – 47,5 Punkte
PG 3
47,5 – 70 Punkte
PG 4
70 – 90 Punkte
PG 5
90 – 100 Punkte

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie einen Pflegegrad

1

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Rufen Sie Ihre Pflegekasse an (die ist an Ihre Krankenkasse angegliedert) und beantragen Sie einen Pflegegrad. Das geht formlos per Telefon. Die Pflegekasse schickt Ihnen dann ein Antragsformular zu. Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich oder online stellen. Wichtig: Schon der Anruf gilt als Antragsdatum — Leistungen werden rückwirkend ab diesem Datum gewährt.

2

Termin mit dem Medizinischen Dienst

Die Pflegekasse beauftragt den MD (ehemals MDK) mit der Begutachtung. Sie erhalten einen Terminvorschlag — in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause.

3

Die Begutachtung

Der Gutachter beobachtet und befragt die pflegebedürftige Person in den sechs Modulen. Er prüft, wie selbstständig alltägliche Aufgaben bewältigt werden. Die Begutachtung dauert in der Regel 1 bis 1,5 Stunden. Wichtig: Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts. Zeigen Sie die tatsächliche Situation — auch schlechte Tage gehören dazu.

4

Bescheid erhalten

Innerhalb von etwa 25 Arbeitstagen nach Antragstellung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid der Pflegekasse mit dem zugewiesenen Pflegegrad. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

5 Tipps für eine erfolgreiche Begutachtung

  1. Pflegetagebuch führen: Notieren Sie mindestens 2 Wochen vor dem Termin, welche Hilfe Ihr Angehöriger täglich benötigt — inklusive Uhrzeiten und Dauer.
  2. Alle Einschränkungen dokumentieren: Listen Sie Diagnosen, Medikamente, Hilfsmittel und Arztberichte auf. Legen Sie diese dem Gutachter vor.
  3. Nichts beschönigen: Viele Pflegebedürftige wollen vor dem Gutachter „fit" wirken. Erklären Sie vorher, dass es wichtig ist, die Realität zu zeigen.
  4. Angehörige dabei haben: Lassen Sie sich oder eine Vertrauensperson beim Termin unterstützen. Angehörige können wichtige Beobachtungen ergänzen.
  5. Bei Ablehnung Widerspruch einlegen: Etwa ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich. Lassen Sie sich den Gutachtenbericht zuschicken und prüfen Sie die Bewertung.

Mit dem Pflegegrad zur 24h Betreuung

Sobald der Pflegegrad anerkannt ist, stehen Ihnen Pflegegeld und weitere Zuschüsse zu. Erfahren Sie in unserem Kosten-Ratgeber, wie Sie diese Zuschüsse optimal für eine 24 Stunden Betreuung einsetzen. Oder nutzen Sie unseren Kostenrechner für eine individuelle Berechnung.

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung

Sie sind unsicher, welcher Pflegegrad Ihrem Angehörigen zusteht? Wir beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen, den Antrag richtig zu stellen.

Kostenlos beraten lassen → Erfassungsbogen ausfüllen

Oder rufen Sie uns an: 02856 901313

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Wie lange dauert es, bis ein Pflegegrad bewilligt wird?

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung einen Bescheid. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet meist 2 bis 4 Wochen nach Antragstellung statt.

Kann ich gegen den Pflegegrad-Bescheid Widerspruch einlegen?

Ja, Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Fordern Sie zunächst das Gutachten an und lassen Sie es von einer Pflegeberatung oder einem Sozialverband prüfen. Etwa ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich.

Brauche ich einen Pflegegrad für 24 Stunden Betreuung?

Sie benötigen keinen Pflegegrad, um eine 24h Betreuung in Anspruch zu nehmen. Allerdings erhalten Sie ohne Pflegegrad keine Zuschüsse der Pflegekasse (Pflegegeld, Verhinderungspflege). Wir empfehlen daher, immer einen Pflegegrad zu beantragen.

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