Zusammenfassung
Die Krankenkasse zahlt keine 24 Stunden Betreuung direkt. Zuständig ist die Pflegekasse, die bei anerkanntem Pflegegrad Pflegegeld (bis 990 Euro/Monat), Verhinderungspflege (bis 2.418 Euro/Jahr) und den Entlastungsbetrag gewährt. Zusätzlich können Sie bis zu 4.000 Euro/Jahr steuerlich absetzen.
Eine der häufigsten Fragen, die wir hören: „Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für 24 Stunden Pflege?" Die Antwort ist differenziert. Die Krankenkasse selbst zahlt keine 24h Betreuung — aber die Pflegekasse gewährt erhebliche Zuschüsse, die Ihren Eigenanteil deutlich senken. In diesem Ratgeber erklären wir den Unterschied und zeigen Ihnen alle Fördermöglichkeiten.
Pflegekasse und Krankenkasse — der Unterschied
Viele verwechseln Pflegekasse und Krankenkasse, da beide organisatorisch unter einem Dach sitzen. Der Unterschied ist wichtig:
Krankenkasse
Zuständig für Behandlung von Krankheiten: Arztbesuche, Medikamente, Krankenhaus. Zahlt keine 24h Betreuung.
Pflegekasse
Zuständig für Pflegeleistungen bei anerkanntem Pflegegrad. Gewährt Pflegegeld, Verhinderungspflege und weitere Zuschüsse.
Die entscheidende Voraussetzung für Zuschüsse ist ein anerkannter Pflegegrad. Ohne Pflegegrad gibt es keine Leistungen der Pflegekasse.
Was die Pflegekasse zahlt
1. Pflegegeld (monatlich)
Das Pflegegeld nach §37 SGB XI steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die zu Hause gepflegt werden. Es kann frei verwendet werden — also auch zur Bezahlung einer 24h Betreuungskraft. Die aktuellen Sätze 2026:
2. Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Wenn die pflegende Person verhindert ist (Urlaub, Krankheit), übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Ersatzpflege. Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, können 50 Prozent davon (806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen werden — insgesamt also bis zu 2.418 Euro pro Jahr.
Praxis-Tipp: Viele Familien nutzen die Verhinderungspflege als monatlichen Zuschuss zur 24h Betreuung. Umgerechnet sind das bis zu 202€ pro Monat.
3. Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege beträgt 1.774 Euro pro Jahr. Falls Sie diesen nicht für stationäre Kurzzeitpflege nutzen, können 50 Prozent davon auf die Verhinderungspflege umgewidmet werden (siehe oben).
4. Entlastungsbetrag
Allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 Euro pro Monat als Entlastungsbetrag zu. Dieser kann für anerkannte Betreuungsleistungen genutzt werden. Nicht verwendete Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Steuerliche Absetzbarkeit (§35a EStG)
Über die Pflegekasse hinaus können Sie die Kosten der 24h Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. 20 Prozent der Aufwendungen werden direkt von der Steuerschuld abgezogen — bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Das gilt auch dann, wenn Sie gleichzeitig Pflegegeld erhalten.
Was die Krankenkasse nicht zahlt
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine direkten Kosten für eine 24 Stunden Betreuung zu Hause. Die Krankenkasse finanziert medizinische Behandlungspflege (z. B. Verbandswechsel, Injektionen) — diese wird aber von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und separat abgerechnet. Die 24h Betreuung selbst ist eine Leistung der Pflegekasse, nicht der Krankenkasse.
Tipp: Pflegegrad beantragen
Ohne Pflegegrad keine Zuschüsse. Falls Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad hat oder der vorhandene Pflegegrad zu niedrig eingestuft ist, sollten Sie zeitnah einen Antrag stellen oder eine Höherstufung beantragen. Wir unterstützen Sie dabei gerne. Lesen Sie auch unseren Ratgeber zur Pflegegrad-Beantragung.