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Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Zuzahlungen steigen

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für Pflegebedürftige ist ein Punkt besonders relevant: Die Zuzahlungsbeträge steigen um 50 Prozent.

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Stand: · Redaktion Betreuung Heiligenpahl

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Es betrifft die gesetzliche Krankenversicherung, enthält aber Punkte, die auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unmittelbar treffen.

Zuzahlungen steigen um 50 Prozent

Die Zuzahlungsbeträge werden laut Gesetz um 50 Prozent angehoben, eine spätere Anpassung an die Preisentwicklung ist nicht vorgesehen.

Weitere Punkte

  • Der Bund erhöht seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern dauerhaft um 750 Millionen Euro pro Jahr: 1 Milliarde Euro 2027, 1,25 Milliarden 2028, 1,75 Milliarden 2029, 2,25 Milliarden 2030 und ab 2031 dann 2,75 Milliarden Euro.
  • Der Herstellerrabatt auf Arzneimittel steigt auf 15,5 Prozent, der Rabatt auf Impfstoffe auf 9 Prozent, mit Preisstopp bis zum 31. Dezember 2030.
  • Für Krankenhäuser gilt von 2027 bis 2029 dieselbe Obergrenze wie für andere Bereiche: Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt.
  • Der Ehegatten-Zuschlag von 2,5 Prozent entfällt für Eltern mit Kindern bis zum zwölften Lebensjahr.

Die wesentlichen Regelungen treten 2027 in Kraft.

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