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Pflegemindestlohn zum 1. Juli 2026 gestiegen: was das für die Betreuung bedeutet

Seit dem 1. Juli 2026 gelten höhere Mindestlöhne in der Pflege: 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für qualifizierte Hilfskräfte und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte. Eine zweite Stufe folgt zum 1. Juli 2027.

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Stand: · Redaktion Betreuung Heiligenpahl

Zum 1. Juli 2026 sind die Mindestlöhne in der Pflegebranche gestiegen. Grundlage ist die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche, die am 6. März 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Die neuen Sätze

  • Pflegehilfskräfte: 16,52 Euro brutto je Stunde (vorher 16,10 Euro)
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung: 17,80 Euro (vorher 17,35 Euro)
  • Pflegefachkräfte: 21,03 Euro (vorher 20,50 Euro)

Eine zweite Stufe kommt 2027

Das Bundeskabinett hatte im März 2026 auf Grundlage einer einstimmigen Empfehlung der Pflegekommission vom 19. November 2025 beschlossen, die Mindestlöhne in zwei Schritten anzuheben: zum 1. Juli 2026 und zum 1. Juli 2027. Die Verordnung gilt bis zum Ablauf des 30. September 2028.

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