Rund um das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das das Bundeskabinett Ende September beschlossen hat, äußerte sich der GKV-Spitzenverband am 5. Oktober 2026 zu den pflegenden Angehörigen.
Rentenbeiträge bleiben
Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt hebt positiv hervor, „dass die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige vom Tisch ist“. Das Engagement der pflegenden Angehörigen könne gar nicht hoch genug geschätzt werden und dürfe nicht geschwächt werden.
Finanzierung bleibt knapp
Zugleich warnt Blatt: „Das ist alles hochgradig auf Kante genäht. Im nächsten Jahr bleibt unseren Berechnungen nach immer noch eine Lücke von einer Milliarde Euro.“ Die Politik müsse für eine nachhaltige Finanzierung sorgen, ohne die Beiträge weiter anzuheben.
Wann die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlt, regelt das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (§ 44 SGB XI). Wer im Alltag Entlastung sucht, findet Hinweise im Beitrag zur Verhinderungspflege.
Wie es weitergeht
Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Endgültig ist eine Regelung erst, wenn das Gesetz verabschiedet und verkündet ist.