Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt jetzt dem Bundestag vor. Darüber berichtet der Pressedienst „heute im bundestag“ am 2. November 2026. Der Entwurf trägt die Drucksachennummer 21/8869.
Die Regierung will damit die Finanzen der Sozialen Pflegeversicherung absichern. Geplant ist eine Mischung aus weniger Ausgaben und mehr Einnahmen. Die Beiträge sollen so schon ab 2027 stabil bleiben. Gleichzeitig sollen die Leistungen einfacher und übersichtlicher werden.
Drei Budgets statt vieler Einzelleistungen
Zahlreiche einzelne Leistungen sollen in drei Töpfe wandern: ein ambulantes Sachleistungsbudget, ein Entlastungsbudget und ein Sozialraumbudget. Familien sollen das Geld dann freier einsetzen können, ohne für jede Leistung einen eigenen Antrag zu stellen oder Belege einzureichen.
Das Pflegegeld soll künftig zum Entlastungsbudget gehören. Wofür es ausgegeben wird, bestimmen die Pflegebedürftigen selbst. Mit dem Sachleistungsbudget werden ambulante Pflege- und Betreuungsdienste bezahlt.
Dazu kommt ein neues Überbrückungsbudget für Notfälle. Es soll zum Beispiel greifen, wenn pflegende Angehörige selbst krank werden und ausfallen.
Entlastungsbetrag: Was sich ändern soll
In den Pflegegraden 2 bis 5 soll der heutige Entlastungsbetrag im neuen Sozialraumbudget aufgehen. Das Geld ist dann für Hilfen im Alltag gedacht, auch für Helfer aus der Nachbarschaft. Laut Entwurf soll der Betrag dafür steigen. Eine genaue Summe nennt die Meldung nicht.
Im Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag dagegen wegfallen. Neu ist dafür ein Anspruch auf Pflegebegleitung. Fachkräfte sollen Pflegebedürftige und ihre Familien zu Hause unterstützen, damit die Selbstständigkeit lange erhalten bleibt und Angehörige sich nicht übernehmen.
Pflegegrad: strengere Einstufung, Schutz für bisherige Fälle
Die Hürden für einen Pflegegrad sollen insgesamt etwas höher werden. Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, ist ein Bestandsschutz vorgesehen.
Vorsorge ab 60 und ein digitales Pflege-Cockpit
Wer älter als 60 Jahre ist, soll zusätzlich prüfen lassen können, welche gesundheitlichen Risiken die Selbstständigkeit gefährden. Die Krankenkassen sollen dafür die Daten ihrer Versicherten auswerten und passende Angebote zur Vorbeugung vorschlagen.
Außerdem planen die Pflegekassen ein sogenanntes Pflege-Cockpit im Internet. Dort sollen Familien an einer Stelle Anträge stellen, Anbieter suchen und sich zur Pflege informieren können.
Keine Leistungserhöhung im Jahr 2028
Eigentlich sollten die Leistungsbeträge 2028 angehoben werden. Wegen der knappen Finanzen soll diese Erhöhung ausfallen. Ab 2029 sollen die Beträge dann jedes Jahr im Umfang der Inflationsrate steigen.
Beiträge: Wer mehr zahlen soll
- Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung soll um 300 Euro im Monat steigen.
- Kinderlose sollen mehr zahlen: Ihr Zuschlag soll um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent wachsen.
- Für Ehepartner, die bisher kostenlos mitversichert sind, soll ab 2028 ein Zuschlag von 0,52 Prozent fällig werden. Kinder und bestimmte Erwachsene bleiben nach den Regeln der Krankenversicherung beitragsfrei.
- Auch auf Minijobs sollen künftig Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen.
Für die Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen will der Bund 1,6 Milliarden Euro bereitstellen. Die Länder sollen 400 Millionen Euro beisteuern.
Den vollständigen Entwurf stellt der Bundestag als Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PDF) bereit. Wie der Entlastungsbetrag heute funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Entlastungsbetrag. Einen Überblick über den Stand der Reform finden Sie unter Pflegereform 2026: Was gilt jetzt wirklich?
Wie es weitergeht
Beschlossen ist noch nichts. Der Bundestag berät jetzt über den Entwurf, dabei kann sich noch einiges ändern. Welche Regeln am Ende gelten und ab wann, steht erst fest, wenn das Gesetz verabschiedet und verkündet ist. Wir berichten, sobald es Neues gibt.