Kurz gesagt: Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro im Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr. Er steht allen Pflegebedürftigen zu, die zu Hause leben, schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekasse zahlt ihn nicht einfach aus, sondern erstattet Rechnungen für bestimmte Hilfen. Was Sie nicht verbrauchen, wird angespart.
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, egal welcher Pflegegrad. Er ist die einzige Geldleistung, die es auch bei Pflegegrad 1 gibt. Ein eigener Antrag ist nicht nötig, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist. Sie reichen einfach die Rechnungen bei der Pflegekasse ein.
Wofür dürfen Sie das Geld ausgeben?
Der Betrag ist zweckgebunden. Die Pflegekasse erstattet Kosten für:
- Tagespflege oder Nachtpflege, auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Kurzzeitpflege
- zugelassene Pflegedienste und Betreuungsdienste, etwa für Betreuung oder Hilfe im Haushalt
- Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind, zum Beispiel Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz oder Alltagsbegleiter
Bei den Pflegegraden 2 bis 5 zahlt der Entlastungsbetrag keine Hilfe bei der Körperpflege durch den Pflegedienst. Nur bei Pflegegrad 1 ist das erlaubt, etwa Hilfe beim Duschen oder Baden.
Zahlt der Entlastungsbetrag eine 24-Stunden-Betreuung?
In aller Regel nicht. Eine Betreuungskraft, die bei Ihnen im Haushalt lebt, ist kein anerkanntes Angebot nach Landesrecht und kein zugelassener Pflegedienst. Den Entlastungsbetrag können Sie aber gut daneben nutzen, zum Beispiel für einen Tag in der Tagespflege oder eine anerkannte Haushaltshilfe. Die 24-Stunden-Betreuung selbst bezahlen die meisten Familien mit dem Pflegegeld und der Verhinderungspflege.
So bekommen Sie das Geld
- Ein anerkanntes Angebot oder einen zugelassenen Dienst aussuchen. Die Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt nennt Ihnen Anbieter in der Nähe.
- Die Rechnung bezahlen oder direkt mit der Pflegekasse abrechnen lassen. Viele Anbieter bieten das an, dafür unterschreiben Sie eine Abtretung.
- Sonst die Belege mit einem Antrag auf Kostenerstattung bei der Pflegekasse einreichen. Daraus muss hervorgehen, für welche Leistung die Kosten entstanden sind.
Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Nicht verbrauchte Beträge wandern automatisch in die nächsten Monate. Was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres nutzen, also bis zum 30. Juni. Danach verfällt es. Wer zum Beispiel ein ganzes Jahr nichts abruft, hat bis zu 1.572 Euro angespart.
Tipp: 40 Prozent der Sachleistung umwandeln
Ab Pflegegrad 2 gibt es einen zweiten Weg. Wer die Pflegesachleistung für einen Pflegedienst nicht ganz braucht, kann bis zu 40 Prozent davon für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das heißt Umwandlungsanspruch. Wie die Sachleistung funktioniert, erklären wir im Ratgeber Pflegesachleistung und Kombinationsleistung.
Häufige Fragen
Können auch Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?
Nein, der Anspruch gehört der pflegebedürftigen Person. Er soll aber gerade die pflegenden Angehörigen entlasten, indem jemand anderes stundenweise übernimmt.
Wird der Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?
Nein. Die Pflegekasse erstattet nur Rechnungen für die genannten Leistungen.
Was muss ich tun, um den Entlastungsbetrag zu bekommen?
Einen anerkannten Pflegegrad haben, ein passendes Angebot nutzen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Einen gesonderten Antrag auf den Anspruch selbst brauchen Sie nicht.
Die Regelung steht im § 45b SGB XI. Alle Leistungsbeträge 2026 im Überblick hat das Bundesgesundheitsministerium als PDF. Was am Ende für eine Betreuung zu Hause übrig bleibt, zeigt unser Eigenkosten-Rechner.