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Kurzzeitpflege 2026: Anspruch, Antrag und Kosten

Nach dem Krankenhaus oder wenn die Pflege zu Hause kurz nicht klappt: Wann die Pflegekasse die Kurzzeitpflege zahlt und wie viel.

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Stand: · Redaktion Betreuung Heiligenpahl

Kurz gesagt: Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege im Heim, für bis zu acht Wochen im Jahr. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro im Jahr. Diesen Betrag teilt sich die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege. Das Pflegegeld läuft währenddessen zur Hälfte weiter.

Wann gibt es Kurzzeitpflege?

Wenn die Pflege zu Hause für eine Zeit nicht, noch nicht oder nicht ausreichend möglich ist. Typische Fälle sind die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder eine Krise in der häuslichen Pflege, etwa wenn die pflegende Tochter selbst ins Krankenhaus muss. Die Pflege findet in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung statt, meist in einem Pflegeheim mit Kurzzeitpflegeplätzen.

Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026?

Für alle Pflegegrade von 2 bis 5 gilt derselbe Betrag. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro. Sie entscheiden selbst, wie Sie ihn aufteilen. Ist er verbraucht, gibt es im laufenden Jahr weder Kurzzeitpflege noch Verhinderungspflege mehr aus diesem Topf.

  • Pflegegeld: läuft für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weiter.
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro im Monat können Sie zusätzlich einsetzen, auch für Unterkunft und Verpflegung.
  • Pflegegrad 1: hier zahlt die Pflegekasse keine Kurzzeitpflege. Sie können aber den Entlastungsbetrag dafür nutzen, bis zu 1.572 Euro im Jahr.

Was Sie selbst zahlen

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten des Heims zahlen Sie selbst. Dafür eignet sich der angesparte Entlastungsbetrag. Lassen Sie sich vom Heim vorher eine Kostenaufstellung geben. Das Heim muss Ihnen nach dem Aufenthalt schriftlich aufschlüsseln, welcher Betrag über den gemeinsamen Jahresbetrag abgerechnet wird.

So beantragen Sie Kurzzeitpflege

  1. Einen Platz suchen. Kurzzeitpflegeplätze sind knapp, fragen Sie früh bei mehreren Heimen an. Im Krankenhaus hilft der Sozialdienst.
  2. Den Antrag bei der Pflegekasse stellen, am besten vor dem Aufenthalt. Ein formloses Schreiben reicht.
  3. Das Heim rechnet den Pflegeanteil direkt mit der Pflegekasse ab. Den Rest bekommen Sie in Rechnung.

Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?

Beide Leistungen nutzen denselben Topf. Kurzzeitpflege findet im Heim statt. Verhinderungspflege ersetzt die pflegende Person zu Hause, auch stundenweise oder durch eine Betreuungskraft. Wer Angehörige lieber zu Hause versorgt wissen möchte, nutzt den Betrag oft vollständig für die Verhinderungspflege. Was nach einem Krankenhausaufenthalt zu tun ist, lesen Sie im Ratgeber Entlassung aus dem Krankenhaus.

Häufige Fragen

Gibt es Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt dann die Krankenkasse, etwa nach einer Operation. Fragen Sie den Sozialdienst im Krankenhaus.

Wie lange dauert Kurzzeitpflege?

Bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, solange der gemeinsame Jahresbetrag reicht.

Mehr zum Thema

Die gesetzliche Grundlage ist der § 42 SGB XI. Ausführlich erklärt das Bundesgesundheitsministerium die Kurzzeitpflege. Was eine dauerhafte Betreuung zu Hause kostet, zeigt unser Ratgeber Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

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