Kurz gesagt: Die Pflegesachleistung bezahlt einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. 2026 sind das je nach Pflegegrad bis zu 796 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.299 Euro (Pflegegrad 5) im Monat. Das Geld geht direkt an den Pflegedienst. Nutzen Sie nur einen Teil davon, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld. Das heißt Kombinationsleistung.
Pflegesachleistung 2026: die Beträge
| Grad | Pflegesachleistung im Monat | Pflegegeld im Monat |
|---|---|---|
| PG 2 | bis 796 Euro | 347 Euro |
| PG 3 | bis 1.497 Euro | 599 Euro |
| PG 4 | bis 1.859 Euro | 800 Euro |
| PG 5 | bis 2.299 Euro | 990 Euro |
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung. Hier hilft der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat.
Pflegesachleistung oder Pflegegeld?
Die Sachleistung ist höher, fließt aber nur an einen zugelassenen Pflegedienst. Das Pflegegeld ist niedriger, dafür entscheiden Sie frei, wofür Sie es verwenden. Wer von Angehörigen oder einer Betreuungskraft im Haushalt versorgt wird, bekommt deshalb in der Regel das Pflegegeld.
Kombinationsleistung: so wird gerechnet
Sie können beides mischen. Das Pflegegeld sinkt dann im selben Verhältnis, in dem Sie die Sachleistung nutzen. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet es so vor:
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 nutzt einen Pflegedienst für 398 Euro. Das sind 50 Prozent der möglichen 796 Euro. Vom Pflegegeld in Höhe von 347 Euro stehen ihm dann noch 50 Prozent zu, also 173 Euro.
Was bedeutet das für die 24-Stunden-Betreuung?
Eine Betreuungskraft, die bei Ihnen wohnt, ist kein zugelassener Pflegedienst. Sie wird über das volle Pflegegeld und den Eigenanteil bezahlt. Viele Familien holen zusätzlich einen Pflegedienst für die Grundpflege oder Behandlungspflege. Dann lohnt sich die Kombinationsleistung: Der Pflegedienst rechnet über die Sachleistung ab, der Rest des Pflegegeldes fließt in die Betreuung. Wie viel unterm Strich übrig bleibt, zeigt unser Ratgeber zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Tipp: Umwandlungsanspruch
Brauchen Sie die Sachleistung nicht ganz, können Sie bis zu 40 Prozent davon für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen, etwa eine anerkannte Haushaltshilfe. Die Kosten reichen Sie bei der Pflegekasse ein, auch nachträglich.
Die Pflegesachleistung regelt der § 36 SGB XI, die Kombinationsleistung der § 38 SGB XI. Alle Beträge stehen in der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums. Die Pflegegeld-Beträge finden Sie in unserer Pflegegeld-Tabelle.